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Für deutsche Unternehmen

Eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen

Deutschland kennt keine Sponsor-Lizenz. Jedes Unternehmen kann eine Fachkraft aus einem Drittstaat mit einem passenden Vertrag einstellen. Die Schritte sind überschaubar, nur schlecht erklärt. Diese Leitfäden erklären sie aus Arbeitgebersicht, mit amtlichen Quellen und ohne Kanzlei-Marketing.

Read in English.

Ihre Pflichten lassen sich auf drei Dinge reduzieren

1

Passender Arbeitsvertrag

Ein schriftlicher Vertrag mit dem für den Aufenthaltstitel erforderlichen Gehalt (z. B. Blaue Karte EU).

2

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Das eine Formular für die Bundesagentur für Arbeit, das den Arbeitsplatz beschreibt.

3

Optional: § 81a beschleunigen

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren einleiten, um die deutschen Schritte zu bündeln und Tempo zu gewinnen.

Wir bauen einen Pool visa-geprüfter Fachkräfte auf

Jede Fachkraft im Pool hat eine strukturierte Eignungsprüfung nach § 18g oder § 20b AufenthG durchlaufen. Reichen Sie einen Stellenbedarf ein und wir senden passende Profile, sobald sie vorliegen. Als Gründungs-Arbeitgeber ist der Zugang kostenlos, solange wir den Pool aufbauen.

Stellenbedarf einreichen

Keine Vorabkosten. Kein Konto nötig. Das Formular ist derzeit auf Englisch.